Im Normalfall sind Autos mit vier Reifen derselben Art und desselben Typs ausgestattet. Manchmal kommt es aber auch dazu, dass nur ein Autoreifen beschädigt ist und ersetzt wird. Da die Räder der vorderen und hinteren Achse unterschiedlich beansprucht werden, ist ein Wechsel der Reifen an der Antriebsachse unter Umständen eher notwendig als an der anderen. Wenn dadurch eine Kombination verschiedener Modelle entsteht, liegt grundsätzlich bereits eine Mischbereifung vor. Der Gesetzgeber sieht für diesen Fall besondere Merkmale vor. In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Mischbereifung vorliegt und in welcher Kombination sie erlaubt ist.
Was genau ist eine Mischbereifung?
Sobald die Reifen an einem PKW oder Motorrad unterschiedlich sind, handelt es sich um eine Mischbereifung.
Denkbar sind etwa folgende Reifen-Kombinationen:
• Verschiedene Profiltiefen
• Sommer- und Winterreifen
• Unterschiedliche Reifengrößen
• Abweichende Geschwindigkeitsindizes
• Radial- und Diagonalreifen
• Verschiedene Hersteller
• Andere Profilstrukturen
• Runflat- und Standardreifen
Runflat-Reifen unterscheiden sich von Standardmodellen durch ihre verstärkten Flanken und eine auf hohe Temperaturen abgestimmte Gummimischung. Diese Autoreifen können im Fall einer Panne auch ohne Luft einige Zeit mit reduzierter Geschwindigkeit gefahren werden. Einige Mischbereifungen sind zulässig, andere nicht. Daher und aus Gründen der Fahrstabilität ist es wichtig, auf die richtige Kombination zu achten.
Die meisten Mischbereifungen sind vom Gesetzgeber nicht verboten, einige sind eingeschränkt erlaubt.
Absolut unzulässig ist die Kombination von Radial- und Diagonalreifen. Sie ist die einzige nicht erlaubte Mischbereifung im Sinne der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung und deren Verwendung wird mit einem Bußgeld belegt. Diagonalreifen kommen heute höchstens noch bei Oldtimern zum Einsatz. Diese Reifen mit überkreuzten Karkassenbändern waren bis zu den 1960er-Jahren üblich.
Moderne Reifen sind Radialreifen, besser bekannt als Gürtelreifen. Die Karkasse ist radial aufgebaut und enthält spezielle Gürtellagen für eine höhere Stabilität. Die Verwendung von Reifen mit unterschiedlichen Breiten oder Durchmessern an einem Fahrzeug ist nur erlaubt, wenn diese Reifen-Kombination in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ausdrücklich aufgeführt ist. Entweder ist sie bereits vom Hersteller vorgesehen oder sie wird aufgrund eines technischen Gutachtens nachträglich eingetragen. Wer ohne die Eintragung in der Zulassungsbescheinigung sein Auto mit verschiedenen Reifengrößen ausstattet, verliert die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Damit liegt ebenfalls ein Bußgeld-Tatbestand vor.
Bei Motorrädern ist eine Mischbereifung mit unterschiedlichen Größen weit verbreitet, da die Hinterräder meist breiter sind als die vorderen. Auch die Durchmesser der Räder können sich unterscheiden. Damit verbunden ist unter Umständen eine Reifenbindung. Das bedeutet, dass auf einigen Motorrädern nur spezielle Reifentypen von vorgegebenen Herstellern erlaubt sind.
Eine weitere vom Gesetzgeber verbotene Mischbereifung ist die Kombination von Winter- und Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen. Wer bei Schnee- und Glatteis die Winterbereifung mit einem Sommerreifen ergänzt, verstößt gegen die Winterreifenpflicht und zahlt ebenfalls ein Bußgeld. Im Sommer hingegen ist es erlaubt, Sommer- und Winterreifen zu kombinieren. Neben dem drohenden Bußgeld beim Fahren mit einer nicht zulässigen Mischbereifung kann der Versicherungsschutz verloren gehen, wenn es zu einem Unfall kommt. Die Vollkaskoversicherung kann einen Eigenanteil von der Versicherungsleistung abziehen. Zudem besteht das Risiko, durch eine unerlaubte Reifen-Kombination eine Mitschuld bei einem nicht verschuldeten Unfall zu tragen.
Alle anderen Mischbereifungen sind grundsätzlich nicht verboten. Sinnvoll sind sie trotzdem nicht, da sie die Sicherheit des Fahrzeugs stark beeinträchtigen können.
Auch wenn die unterschiedliche Bereifung den Vorgaben des Gesetzgebers und der Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs entspricht, ist sie selten vorteilhaft. Lediglich die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen kann abhängig vom Fahrzeugmodell sinnvoll sein. Insbesondere bei Sportwagen sehen Hersteller gelegentlich größere Reifen an der Hinterachse vor. Die Verbindung von Sommer- und Winterreifen geschieht in der Regel eher aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Nach dem Defekt eines Sommerreifens wird einfach der vorhandene Winterreifen aufgezogen. Sowohl die Gummimischung als auch das Profil von Winter- und Sommerreifen unterscheiden sich. Daher reagieren die Räder in vielen Situationen unterschiedlich und schränken die Fahrsicherheit besonders in folgenden Situationen ein:
• Erhöhte Aquaplaning-Gefahr auf nassen Straßen
• Verringerung der Bremswirkung
• Instabile Reaktionen der Räder in Kurven
• Gefahr der Unter- und Übersteuerung
• Unterschiedliche Reaktionen der Räder bei Glätte
• Abweichender Grip bei hohen Temperaturen
Die Fahrstabilität leidet auch, wenn an einer Achse Reifen mit verschiedenen Profiltypen oder unterschiedlicher Profiltiefe angebracht sind. Diese Kombination ist zwar nicht verboten, reduziert aber die Sicherheit beim Fahren. Daher ist es stets sinnvoll, zumindest eine Achse einheitlich zu bereifen.
Die Bereifung von Fahrzeugen trägt erheblich zur Fahrsicherheit bei. Selbst erlaubte Mischbereifungen sind daher grundsätzlich nicht sinnvoll. Unproblematisch ist die abweichende Bereifung zwischen der Vorder- und Hinterachse. Jedoch sollten auch in diesem Fall die Reifentypen aufeinander abgestimmt sein. Die Größe muss in jedem Fall zusammenpassen und den Eintragungen in den Fahrzeugdokumenten entsprechen. Neben der Fahrstabilität erfüllen Autoreifen weitere Funktionen, die durch ungünstige Kombinationen beeinträchtigt sein können. Dazu zählen der Kraftstoffverbrauch und die Veränderung der Fahrgeräusche. An Reifen zu sparen, kann somit hohe Folgekosten verursachen.
Fragen und Antworten rund um die Mischbereifung und den Reifenwechsel.
In der Regel darf man Winterreifen und Sommerreifen mischen. Hier gilt es allerdings darauf zu achten, dass auf jeder Achse die gleichen Reifen aufgezogen sind. Zum Beispiel auf der Vorderachse Winterreifen und Sommerreifen auf der Hinterachse. Umgekehrt ist ebenfalls zulässig. Herrschen jedoch Winterreifenpflicht bzw. winterliche Verhältnisse auf den Straßen, müssen laut der StVZO auf allen Achsen Winterreifen angebracht sein.
Wenn sich die Unterschiede auf Marke und Modell beziehen, ist dies erlaubt. Es gilt darauf zu achten, dass die Reifen auf einer Achse gleich sind. Unterschiedlich große Räder auf einer Achse sind verboten. Verschiedene Fahrzeugreifen auf der Vorderachse im Vergleich zur Hinterachse sind jedoch erlaubt und bei manchen Fahrzeugen vorgeschrieben.
Auf den meisten Fahrzeugen dürfen Sommer- , Winterreifen und Ganzjahresreifen auf einer Achse gemischt werden. Wichtig ist die Einhaltung der Traglast, Bauart und Reifenbreite und des Geschwindigkeitsindexes. Zulässige Reifengrößen können dem Fahrzeugschein entnommen werden. Empfehlungen des Herstellers sollten eingehalten werden. Im Sommer gibt es hierzu keine Vorgaben, im Winter bzw. wenn winterliche Verhältnisse herrschen, besteht eine Winterreifenpflicht auf allen Achsen. Des Weiteren sollte beachtet werden, dass es bei Winterreifen und M+S Reifen eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt.
Mischreifen, also unterschiedliche Reifenmodelle mit verschiedenen Profilen, dürfen gleichzeitig gefahren werden. Wichtig ist bei dieser sogenannten Mischung auf die Profilhöhe zu achten sowie andere notwendige Fahrzeugspezifikationen einzuhalten.
Während verschiedene Hersteller als auch Sommer- und Winterreifen gleichzeitig genutzt werden dürfen, sollte man auf die Profilhöhe der Reifen achten. Dies kann sich nämlich auf das Getriebe auswirken und ABS- und ESP-Funktionen beeinträchtigen. Aus diesem Grund sollte das Profil der Räder auf der Vorderachse als auch das Profil der Pneus auf der Hinterachse gleich sein. Eine falsche Reifenmischung kann somit zu Schäden am Fahrzeug beitragen als auch zur Fahrbeeinträchtigung führen.
Verfügt Ihr Fahrzeug über ein RDKS-Reifendruckkontrollsystem dürfen normale Pneus theoretisch mit Runflat-Reifen gemischt werden. Praktisch ist dies jedoch nicht zu empfehlen, da Reifen mit Notlaufeigenschaften einen anderen Reifenaufbau vorweisen. Runflat Reifen sind steifer als normale Reifen, da die Seitenwand verstärkt ist. Bei einer Reifenmischung dieser verschiedenen Reifensorten kann das die Fahreigenschaften beeinträchtigen, was zu einem instabilerem Fahrverhalten. Runflat Reifen sollten daher nur mit Reifen mit Runflat Support gemischt werden.
Radialreifen dürfen nicht mit Diagonalreifen gemischt werden. Diese Ausnahme trifft jedoch nicht mehr auf viele KFZs zu, da in der Regel Radialreifen nur noch an Oldtimern vorhanden sind.